Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt!

Im Rahmen des Klimapakets zur Senkung des CO2-Ausstoßes hat das Bundeswirtschaftsministerium ein attraktives Förderprogramm zum Heizen mit erneuerbaren Energien in privaten Wohnhäusern und Eigentumswohnungen aufgelegt. Ab dem 1.1.2020 wird zum Beispiel der Einbau einer Wärmepumpe mit 35% bezuschusst. Wenn Sie mit Ihrer Maßnahme eine Ölheizung ersetzen, bekommen Sie noch 10% obendrauf.

Was wird gefördert?

 Der Einbau von mit erneuerbarer Energie betriebenen Heizungsanlagen in Ihrem eigenen Haus oder Ihrer selbst genutzten Eigentumswohnung (kein Neubau, keine Ein- oder Mehrfamilienhäuser mit Einlieger-, bzw. Mitwohnungen, hierzu gibt es andere Fördermöglichkeiten)

Ein echter Pluspunkt: Gefördert werden auch sogenannte Umfeldmaßnahmen. Damit sind zum Beispiel Bohrungen, auch Probebohrungen, für den Einsatz einer Wärmepumpe gemeint, aber auch das Verputzen oder Anstreichen von Wänden oder die Anschaffung und Installation neuer Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen).

Die Fördersumme beträgt maximal 50.000 Euro.

Welche Heizungsanlagen werden gefördert?

  • Solarthermie-Anlagen                    30% Förderung
  • Biomasse-Anlagen
  • (z.B. Pelletheizungen)                    35% Förderung
  • Effiziente Wärmepumpen              35% Förderung
  • Gas-Hybridanlagen                        30% Förderung
  • Erneuerbare Energien
  • Hybrid-Anlagen                             35% Förderung
  • Gas-Brennwertanlagen                  20% Förderung

Gas-Brennwertanlagen müssen innerhalb der nächsten zwei Jahre um den Einsatz erneuerbarer Energien (z.B. Solarthermie) erweitert werden und entsprechend ausgestattet sein.

Öl-Austauschprämie: Wenn Sie eine Ölheizungsanlage ersetzen, erhalten Sie 10% Förderung zusätzlich!

Infos zu den verschiedenen Heizungsanlagen finden Sie auf unserer Website:
https://www.both-online.de/heizungstechnik/

Was muss ich tun?

Ihr Förderantrag basiert auf dem Angebot eines Heizungsbauers Ihres Vertrauens. Das heißt, Sie müssen keinen Energieberater oder Architekten einschalten. Wir schauen uns die Gegebenheiten in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung an und beraten Sie, welche förderfähige Heizungsform in Ihrem Fall besonders sinnvoll ist. Hierbei berücksichtigen wir natürlich Ihre persönlichen Vorstellungen ebenso wie Ihr Budget. Auf dieser Basis erarbeiten wir die beste Lösung für Ihr Haus oder Ihre Wohnung und erstellen Ihnen ein Angebot. Das reichen Sie zusammen mit Ihrem Förderantrag bei der BAFA ein. Keine Sorge, das Verfahren ist erstaunlich unkompliziert und wir helfen Ihnen dabei!

Fragen zum Thema „Ölheizungsanlage“

Wie lange darf ich meine alte Ölheizung noch betreiben?

Es gibt keinen Termin, ab dem Ölheizungen grundsätzlich verboten sind. Ab 2026 ist es verboten, Ölheizungen als alleinige Heizungseinrichtung in Neubauten einzubauen. Ausnahmen sind möglich, wenn der Kesseltausch auf einen anderen Energieträger unwirtschaftlich wäre, zum Beispiel, weil es unmöglich ist, regenerative Energien einzusetzen oder kein Gas- oder Fernwärmeanschluss am Grundstück liegt.

Für den Neubau ist bereits heute die anteilige Wärmeerzeugung durch die Nutzung erneuerbarer Energien vorgeschrieben. Die Austauschpflicht von Kesseln über 30 Jahre im Bestandsbau gilt auch im neuen Gebäudeenergiegesetz, allerdings mit vielen Ausnahmen, über die wir Sie gerne informieren.

Muss die alte Ölheizung noch in Betrieb sein?

Nein, die Ölheizung muss nicht mehr in Betrieb, aber noch fest im Heizungskeller installiert sein. Wie für alle Arbeiten gilt auch hier: Der Auftrag zur Demontage darf noch nicht erteilt worden sein

Darf ich die alte Ölheizung selbst demontieren?

Ja, sofern die Ölheizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird. Dies müssen Sie sich vom Entsorger bestätigen lassen.

Alle weiteren Fragen beantworten wir Ihnen sehr gerne persönlich. Rufen Sie uns an: Bonn: 0228 91762-10, Bad Hönningen: 02635 9533-10

Förderprogramm im Überblick:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

Antragsverfahren:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Antragsverfahren/antragsverfahren_node.html